Wie funktioniert KANNWAS ?
KANNWAS wird vom Verein Regionalgeld Schleswig-Holstein e.V. herausgegeben. Er ist ein Gutschein für geleistete Arbeit,Sachwerte oder Äquivalent in Landeswährung.
| Was wird mit KANNWAS erreicht? |
Es wird ein Zahlungsmittel geschaffen, das in der Region bleibt und nicht dorthin abfließt, wo der höchste Profit erzielt wird. Die regionale Wirtschaft wird gestärkt und die Arbeitslosigkeit gemindert.
| Was unterscheidet KANNWAS vom Euro? |
KANNWAS ist nur ein Jahr gültig, damit er von seinem Inhaber so schnell wie möglich weitergegeben und in Umlauf gehalten wird (Umlaufsicherung). Da KANNWAS nicht für Zinsen angelegt werden kann, wird er bevorzugt ausgegeben werden. So tritt schnell umlaufendes Geld als Nachfrage auf, denn 100 KANNWAS, die zweimal im Monat ausgegeben werden, schaffen genauso viel Nachfrage wie 200 Euro, die einmal ausgegeben werden. Erste Berechnungen zur Regionalwährung “Chiemgauer” bestätigen, dass Regionalgeld mit Umlaufsicherung ca. doppelt so oft umläuft wie Euros.
Die Gutscheine werden gegen Euro ausgegeben und sind gemäß den Bedingungen auch wieder in Euro rücktauschbar. Beim Eintausch kann jede Person 3% des eingetauschten Geldes an einen Verein eigener Wahl spenden. Dies wird dadurch ermöglicht, dass für einen eventuellen Rücktausch nur 95 € vorgehalten werden müssen. Die verbleibenden 2% dienen der Kostendeckung des Systems.
Eingetauschte KANNWAS bleiben bis zum Ende des Kalenderjahres gültig. Endverbraucher sollten sie bis dahin ausgegeben haben. Noch vorhandene KANNWAS können 6 Monate lang gegen Gebühr in Euro oder neue KANNWAS umgetauscht werden. Die Gebühr beträgt 10% für Privatpersonen und 5% für eingetragene Geschäftsleute mit Rücktvereinbarung. Hier finden Sie die "Rücktauschvereinbarung" für gewerbliche Teilnehmer.
| Was geschieht mit der Gebühr? |
Die Gebühr dient zwei Zwecken:
- Die Kosten des Vereins für Ausgabe und Handhabung des Systems müssen gedeckt werden,
- die NutzerInnen des KANNWAS können Vereine und Kultureinrichtungen ihrer Wahl mit 3% ihrer Regionalgeldausgaben unterstützen. Zur Zeit werden von den 5% Gebühren 2% für die Kostendeckung verwendet und 3% an die Vereine weitergegeben. Der Verein arbeitet nur kostendeckend, d.h. ohne Gewinn. Die 10% Rücktauschgebühr von Privatpersonen wird in der Regel nicht auftreten, da Privatpersonen nur für den voraussehbaren Bedarf eintauschen und bei ihnen nicht, wie bei Geschäftsleuten, unvorhergesehen große Mengen Gutscheine auftauchen können. Die hohe Gebühr dient vor allem der Motivation, die Gutscheine auch wirklich zu benutzen.
| Wie kann ich mit KANNWAS meinen Verein unterstützen? |
Wenn ich als Konsument meine KANNWAS gegen Euro eintausche, kann ich von der eingetauschten Summe 3% an einen Verein meiner Wahl spenden. Der Verein muss bei uns registriert sein, dann bekommt er regelmäßig von uns die 3% der Tauschsumme all derer, die ihn als Begünstigten genannt haben. Die Konsumenten können trotzdem für die gesamte Summe einkaufen, das Geld wird von den Unternehmern als Dankeschön für die Unterstützung der regionalen Wirtschaft als Förderung der regionalen Kultur beim Ablauf der Gutscheine gezahlt.
Was auf den ersten Blick gering erscheinen mag, kann sich ganz schnell aufsummieren. Nehmen wir als Beispiel einen Sportverein mit 500 Mitgliedern, der nur 100 davon überzeugt, regelmäßig KANNWAS einzutauschen. Wenn diese dann pro Monat nur 100 KANNWAS ausgeben, kommen beim Verein schon 300 Euro pro Monat (!) als Spende herein.
Wenn die Schatzmeister der Vereine ihre Aufgabe ernst nehmen und Geld beschaffen wollen, helfen wir gerne mit näheren Informationen oder kommen auch mal auf eine Versammlung, denn gemeinsam können wir etwas schaffen für und in Schleswig-Holstein. Hier finden Sie die "Vereinbarung" über die Förderung, die mit Ihrem Verein abgeschlossen werden kann.
| Wo kann ich mit KANNWAS einkaufen? |
Mit dem KANNWAS kann bei allen Anbietern von Waren und Dienstleistungen, die der Gemeinschaft angeschlossen sind, bezahlt werden. Eine Übersicht aller Anbieter finden Sie in der Datenbank.
| Wie wird der KANNWAS steuerlich behandelt? |
Umsätze in KANNWAS unterliegen der üblichen Steuerpflicht.
| Was ist Umlaufsicherung und wozu ist sie nötig? |
- Geld ist für eine arbeitsteilige Gesellschaft wie Blut für den Kreislauf eines Organismus. Wenn Geld im Kreislauf fehlt, wird bisher üblicherweise ein Zins versprochen, damit es (als Kredit) in den Kreislauf zurückkommt. Über den Zinseszinseffekt sammeln sich dann die Rückzahlungen der Kredite bei denen an, die am meisten Geld verleihen konnten.(Konzentrationseffekt)
- Eine Umlaufsicherung ist eine Gebühr, die für die Bereitstellung des Geldes erhoben wird. Sie fließt der Gemeinschaft zu und sammelt sich nicht bei den Reichsten. Sie sorgt dafür, dass das Geld in Umlauf bleibt und möglichst schnell weitergegeben oder zinsfrei verliehen wird, womit es auch dem Kreislauf erhalten bleibt.
| Ist Zeitbegrenzung als Umlaufsicherung nicht ungerecht? |
- Den Letzten beissen die Hunde? - Ja, es wäre gerechter, bargeldlos zu arbeiten und täglich auf den Konten die dann kleinen Gebühren einzuziehen. Für größere Summen arbeiten wir daran, ein solches System einzurichten. Am häufigsten wird bisher die Gebühr in Form von Marken entrichtet, die auf die Scheine geklebt werden. Dieses Verfahren ist recht umständlich, daher führen wir ab 1.1.2006 zur Vereinfachung nur die Zeitbegrenzung als Umlaufsicherung ein.
- Geschäftsleute werden statistisch gesehen jeden Schein doppelt so oft wie entsprechende Euros in die Hand bekommen (doppelte Umlaufgeschwindigkeit). Dann betrüge die Gebühr anteilig dann nur 2,5%, sie wird aber erst mit dem Ablaufdatum erhoben. Soviel geben viele Unternehmen ohnehin für Werbung aus. Wir prüfen, ob wir, so wie andere Initiativen, für die Gebühr eine steuerlich absetzbare Quittung ausstellen können.
© 2004 Verein Regionalgeld für Schleswig-Holstein e.V. Hof Seekamp D-24250 Löptin Tel.: 04302-354


